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Weiterbildungsveranstaltungen und Fortbildungskurse für Praktiker

Kriminologischer Arbeitskreis

Neben der Lehre im Rahmen des Universitätsbetriebes war es seit jeher ein besonderes Anliegen des Instituts, einen engen Kontakt zur Strafrechtspraxis zu pflegen, nicht nur, um der Praxis wissenschaftliche Erkenntnisse der Kriminologie und ihrer Bezugswissenschaften nahezubringen, sondern auch, um Anregungen aus der Praxis für die Wissenschaft zu erhalten. Für eine solche Begegnung zwischen Wissenschaft und Praxis wurde der Kriminologische Arbeitskreis gegründet. Als dessen Träger fungieren die Bewährungshilfevereine der Landgerichtsbezirke Tübingen, Hechingen und Rottweil, die wissenschaftliche Betreuung und Organisation der Veranstaltungen liegt beim Institut für Kriminologie. Seit der ersten Veranstaltung am 1. März 1966 (mit einem Vortrag von Hoek-Gradenwitz über Strafvollzug und Bewährungshilfe in Herstedvester/Dänemark) fanden regelmäßig jährlich circa 5-6 Veranstaltungen mit Referenten (Wissenschaftlern und Praktikern) aus dem In- und Ausland sowie aus zahlreichen Tätigkeitsfeldern zu den unterschiedlichsten Themenstellungen statt, die unter kriminologischen, strafrechtspraktischen oder kriminalpolitischen Perspektiven diskutiert wurden. Neben Vorträgen und Podiumsdiskussionen wurden auch Exkursionen zu Einrichtungen der Jugendhilfe, des Straf- und Maßregelvollzuges, zu psychiatrischen und therapeutischen Einrichtungen usw. durchgeführt. Der Teilnehmerkreis umfaßt zwischen 30 und 70 Personen pro Veranstaltung; die Teilnehmer selbst kommen nicht nur aus dem engeren Bereich der Strafjustiz, der Straffälligenhilfe und des Strafvollzuges, sondern auch von der Polizei und - je nach Themenstellung - von der Jugendhilfe, der Sozialpädagogik, der Psychologie, der forensischen Psychiatrie, von Therapieeinrichungen usw.. Diese Zusammensetzung führt nicht nur zu einem Dialog von Wissenschaft und Praxis, sondern vor allem auch zu einem Erfahrungs- und Gedankenaustausch zwischen den verschiedenen Praxisfeldern, die oft am selben Problem mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen unabhängig voneinander tätig sind. Bis Ende 1994 war die Zahl der Veranstaltungen auf insgesamt 133 angewachsen.

Fortbildungsveranstaltungen für Praktiker in der Strafrechtspflege

Der gezielten Wissensvermittlung im Sinne des Wissenstransfers Wissenschaft-Praxis dienten die Tübinger Fortbildungskurse in Angewandter Kriminologie die 1985/86 veranstaltet wurden. Nachdem die Systematik ebenso wie die didaktischen Vermittlungsmöglichkeiten schon jahrelang in Übungen und Seminaren an der Universität erprobt und in mancherlei Hinsicht verändert und ergänzt worden waren, wurde nunmehr in insgesamt 6 Kursen mit jeweils 3 aufeinander aufbauenden 2-tägigen Kompaktseminaren versucht, das Instrumentarium Praktikern theoretisch und mit Hilfe von Probandenexplorationen zu vermitteln. Eine Besonderheit dieser Tübinger Fortbildungskurse lag in der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises, der üblicherweise etwa 15 Personen umfaßte. Während sich 3 Kurse überwiegend an Sozialarbeiter in der Strafechtspflege wandten, wurde bei den anderen Kursen darauf geachtet, aus dem Kreis der Interessenten jeweils mindestens einen Vertreter aus jedem Abschnitt des Strafverfahrens zu gewinnen, um so die sehr unterschiedlichen Perspektiven und Ansätze von Polizeibeamten, (Jugend-)Gerichtshelfern, Staatsanwälten, Verteidigern, Richtern, Vollzugsbediensteten, Therapeuten, Bewährungshelfern usw. für eine in der Regel sehr fruchtbare Diskussion nutzen zu können.

Seit 1988 werden gezielt auf einzelne Berufsgruppen in der Strafrechtspflege abgestimmte Fortbildungskurse in Angewandter Kriminologie angeboten. Neben Versuchen, im Rahmen von Veranstaltungen der Deutschen Richterakademie in Trier Strafjuristen die Grundgedanken der Angewandten Kriminologie zu vermitteln, wurden beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Gerichtshelfer in den verschiedenen (alten und neuen) Bundesländern insgesamt 8 mehrtägige bis einwöchige Schulungskurse für berufserfahrene Gerichtshelfer, aber auch Einführungskurse für Anfänger durchgeführt. Ziel dieser Kurse ist es, aufbauend auf der Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse (s. Angewandte Kriminologie eine Systematisierung und Professionalisierung der Berichterstattung zur sozialanamnestischen und -prognostischen (bzw. kriminologischen) Persönlichkeitsbeurteilung von Straftätern im Rahmen der Gerichtshilfe in die Wege zu leiten (weitere Kurse sind derzeit in der Planung).

Der längste Fortbildungskurs in jüngerer Zeit wurde ab 1991 im Rahmen des Programms Wissenstransfer der Universität Tübingen für Praktiker der Gerichtshilfe angeboten. Es handelte sich um einen Kurs in den Methoden der Persönlichkeitserfassung Straffälliger, an dem sich fast alle Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer Baden-Württembergs für eine Verlaufsdauer von drei Jahren beteiligten. Im Mittelpunkt stand die Beschäftigung mit abgeschlossenen Fällen (aus dem Ermittlungs-, Haupt-, Nach- und Gnadenverfahren) sowie mit akuten Fällen aus Aufträgen der Staatsanwaltschaft an die Gerichtshilfe (direkte Erfassung von Probanden und ihren Lebensgeschichten), unter der Zielvorgabe, mit Blick auf die Tübinger Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse im Ergebnis mindestens zur Entwicklung eines für den schnellen Einsatz angepaßten sozialpädagogischen Instruments beizutragen. Der Kurs wurde vom Justizministerium und den Verbänden der Straffälligenhilfe unterstützt und fand in einem Kombination von Einzelarbeit (Hausaufgaben), Gruppenarbeit in den Dienststellen und Blockeinheiten (Universität Tübingen und Heinrich-Fabri-Institut Blaubeuren) statt.

Fortbildung für Wissenschaftler und Praktiker aus Osteuropa

Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs haben sich verschiedene Initiativen entwikelt, um Juristen und anderen Wissenschaftlern im Gesamtbereich des Strafrechts sowie einschlägig tätigen Praktikern durch Seminarveranstaltungen und Intensivkurse die Möglichkeit zu bieten, sich mit dem Stand von Theorie und Praxis in den westeuropäischen Staaten auseinanderzusetzen und damit Anschluß an die modernen Entwicklungen zu gewinnen. Besonders aktiv war und ist in dieser Hinsicht der Europarat. Anfragen von Straßburg an das Institut zur Beteiligung konnten aber wegen Auslastung mit anderen Aufgaben sowie wegen Terminüberschreitungen nicht realisiert werden, so daß wir uns auf Hilfe bei der Vermittlung von Referenten aus Deutschland konzentrieren bzw. beschränken mußten. Im Dezember 1993 konnte dann aber in Budapest ein Symposium in Form eines Kurses mit Einführungsvorträgen, Landesberichten und Diskussionen über aktuelle Fragen von Kriminalitätsentwicklung und Strafrechtsentwicklung in Europa zusammen mit anderen Partnern durchgeführt werden. Der dreisprachige Kurs dauerte eine Woche und führte rund 70 Bewerber aus den Baltischen Staaten, aus Bulgarien, Polen, Rußland, Slowakien, der Tschechischen Republik, der Ukraine, Ungarn und Weißrußland zusammen. Veranstaltungspartner waren die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (Träger: Bundesregierung), die Deutsche Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (Bonn) und die Deutsche Bewährungshilfe (Bonn). Folgeveranstaltungen sind in Aussicht genommen.

In Erfurt fand im Sommer 1994 eine sog. Sommerakademie in Kriminologie mit mehreren Kursen von 14tägiger Dauer statt (insgesamt 60 Beteiligte), und zwar im Zusammenhang mit der anstehenden (Wieder-)Gründung der Universität Erfurt. Geldgeber war hauptsächlich die Volkswagenstiftung. Kooperationspartner waren die Universität Hamburg und Dozenten u.a. aus Deutschland, Finnland, Kanada, Ungarn und den USA. Die Kurse widmeten sich folgenden Themen:

Studienreisen für ausländische Studenten/Dozenten

Im Jahr 1987 wurde in Zusammenarbeit mit dem DAAD(internet-link: "http://www.geist.spacenet.de/daad/") eine Gruppe von drei Dozenten und rund 30 Studierenden aus der Universität Ljubljana (ehemals Jugoslawien, jetzt Slowenien) für mehrere Tage im Rahmen einer auf "Recht und Justiz in Wissenschaft und Praxis Deutschlands" bezogenen Fachexkursion mit betreut. Neben Diskussionen in den Räumen der Juristischen Fakultät, Vorträgen im Institut und einer Besichtigung der Universitätsbibliothek gab es auf besonderen Wunsch der Gäste auch einen Besuch der Primus-Truber Gedenkstätte.

Criminal Justice Tour in Germany - Summer 1994:

Das Institut für Kriminologie veranstaltete in Zusammenarbeit mit der University of Nebraska im Sommer 1994 eine vierwöchige Studientour für ca. 30 amerikanische Kriminologiestudenten. Ziel dieser Studienreise war es, den amerikanischen Studenten das deutsche Strafrechtssystem näherzubringen und einen Vergleich zum amerikanischen Strafrechtssystem zu ziehen. Die Veranstaltung fand in Seminarform statt und wurde ergänzt durch Besichtigungen von Polizeieinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und sonstigen Praxiseinrichtungen. In der letzten Woche der Studienreise kam eine Anzahl von Tübinger Studierenden hinzu, um die bisherigen Erfahrungen zu vertiefen und einen Vergleich des amerikanischen mit dem deutschen Strafrechtssystem zu diskutieren.

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Institut für Kriminologie - Stand 10. Oktober 1995 - ifk@uni-tuebingen.de(ifk@uni-tuebingen.de)




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